Der Belegaustausch zwischen Unternehmen und Kanzlei erfolgt durch elektronische Übermittlung.
Bereits digital erfasste Belege können durch einen einfachen Mausklick übertragen werden. Belege in Papierform werden gescannt und verbleiben in Ihrem Unternehmen. Der Versand oder die Übergabe Ihrer Buchführungsunterlagen ist nicht mehr notwendig.
Die hochgeladenen Belege werden auf einem Server in Deutschland mit hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards archiviert und können über eine detaillierte Suchfunktion jederzeit von Ihnen eingesehen werden.
Nachdem die Belege von uns verarbeitet und gebucht worden sind, stellen wir Ihnen die entsprechenden Auswertungen (BWA, Controlling-Report, OPOS-Listen und Personalreport) zur Verfügung, die auf Wunsch tagesaktuell übermittelt und elektronisch von Ihnen abgerufen werden können.
Im Rahmen der Lohnbuchführung lassen sich auch Personaldaten und -dokumente Ihres Unternehmens auf diesem Weg erfassen und in der sog. digitalen Personalakte archivieren. Lohn- und Gehaltsabrechnungen können elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Die Papierbelege werden durch die digital archivierten Belege ersetzt ("Ersetzendes Scannen"). Die Originalbelege können vernichtet werden. Voraussetzung hierfür ist eine sog. Verfahrensdokumentation. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung.
Viele interne Prozesse haben sich über Jahre entwickelt. Wir optimieren mithilfe von digitalen Geschäftsprozessen Ihre Abläufe. Dadurch werden freie Ressourcen geschaffen und Kosten gespart. Alles was digitalisiert ist, kann vernetzt und automatisiert werden.
Wir unterstützen Sie bei:
- Der Wahl des passenden Warenwirtschaftssystems (Einhaltung fiskalischer Pflichten)
- Elektronischen Rechnungen (Rechnungsstellung und -verarbeitung)
- Der Nutzung von Schnittstellen (Synergien schaffen durch Medienbruchfreiheit)
- Der Wahl der optimalen Hardware (bspw. beim Scan-Prozess)